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Neuer Ausbildungsberuf - Verwaltungsfachangestellter/-fachangestellte

Was ist das Ziel der Berufsausbildung?

Neben dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungen ist das Ziel der Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten die Vermittlung rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer und personeller Kompetenzen. In Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbehörden der Kommunen und des Landes sowie dem Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung und dem Studieninstitut des Landes Niedersachsen befähigen wir die Auszubildenden für einen späteren Einsatz in den unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.

 

An welchen Standorten findet die Ausbildung statt?

Die Berufsausbildung erfolgt im dualen System. Das bedeutet, dass neben einer Ausbildung in der Berufsschule die Ausbildung vor Ort in den Behörden stattfindet. Neben Berufsschule und Behörde sind für den theoretischen Unterricht außerdem die sogenannten Studieninstitute der Landes- und Kommunalverwaltung zuständig. Dies stellt eine Besonderheit gegenüber anderen kaufmännischen Ausbildungsberufen dar. 

Die Ausbildung findet in unterschiedlichen Phasen in der Regel blockweise vor Ort in den Behörden (Praxisphase), in den Berufsschulen (Theoretischer Unterricht: Grundstufe, Fachstufe I, Fachstufe II) und in den Studieninstituten (Theoretischer Unterricht: Einführungslehrgang, Zwischenlehrgang, Abschlusslehrgang) statt.

Die Lehrgänge der Studieninstitute finden je nach Ausbildungsbehörde sowie Zuständigkeit der Kommunen oder des Landes in Hannover, Oldenburg, Bad Münder oder Braunschweig statt.

 

Links zu den Studieninstituten der Kommunen und des Landes: 

https://www.nsi-hsvn.de/

https://sin.niedersachsen.de/startseite/

 

Wie lange dauert die Ausbildung?

Grundsätzlich ist die Ausbildungsdauer auf drei Jahre ausgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt werden.

 

Welche Prüfungen müssen Sie absolvieren?

Im Anschluss an die erste Phase der Berufsschule (Grundstufe) bzw. an den Zwischenlehrgang der Studieninstitute findet die Zwischenprüfung statt. Am Ende der Ausbildung steht eine schriftliche sowie eine mündliche (= fachpraktische) Abschlussprüfung in den Bereichen: Betriebswirtschaft der Verwaltung, Personal, Verwaltungsrecht /-verfahren, Wirtschafts-/Sozialkunde sowie dem Bereich fallbezogenen Rechtsanwendung.

Welche Aufnahmevoraussetzungen bestehen?

Neben einem Ausbildungsvertrag, der mit der entsprechenden Ausbildungsbehörde geschlossen wird, bestehen grundsätzlich zunächst keine Voraussetzungen. In der Regel werden von den Ausbildungsbehörden jedoch ein Sekundarabschluss I, ein Abschluss der Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erwartet.

 

Anmeldung

Die Anmeldung zum/zur Verwaltungsfachanstellten erfolgt an den Handelslehranstalten Lohne im Online-Verfahren durch die Ausbildungsbehörden:  anmeldung.hla-lohne.de/indextz.htm

 

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Sollten Sie inhaltliche oder organisatorische Fragen zum Bildungsgang Verwaltungsfachangestellte haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin

StRin Melanie Lauxtermann

Bildungsgangleiterin Verwaltungsfachangestellte

Telefon: 04442 9231-0

E-Mail: m.lauxtermann@remove-this.hla-lohne.de