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Bankkauffrau/-mann

Was ist das Ziel der Berufsausbildung?

Die Handelslehranstalten Lohne und die ausbildenden Banken des Landkreises Vechta erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Handelslehranstalten haben als eigenständiger Lernort eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitern die vorher erworbene allgemeine Bildung. Dabei wollen sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in wirtschaftlicher, sozialer, personaler und ökologischer Verantwortung befähigen. Diese Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet.

In Zusammenarbeit mit den Bankbetrieben werden die ausgebildeten Bankkaufleute für einen späteren Einsatz in der Bank bzw. in nahezu allen Wirtschaftsbereichen, insbesondere  auch in der Versicherungswirtschaft, vorbereitet. Der Berufsschulbesuch stellt für viele Bankauszubildenden aber auch die Grundlage für die spätere bankinterne Ausbildung zum Bankfachwirt oder für ein anschließendes Studium dar.

An welchen Standorten findet die Ausbildung statt?

Entsprechend den Vorgaben für eine duale Berufsausbildung findet die Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben mit ihren überbetrieblichen Lernstätten sowie im Teilzeitunterricht in der Berufsschule statt.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Grundsätzlich ist die Ausbildungsdauer gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau auf drei Jahre ausgelegt. An den Handelslehranstalten aber ist für Absolventen der Einjährigen Berufsfachschule Wirtschaft (Höhere Handelsschule) sowie Absolventen der Fachoberschule oder der Gymnasien eine „verkürzte“ Ausbildung von zweieinhalb Jahren vorgesehen, in denen die gesamten Ausbildungsinhalte unterrichtet werden.  Dies wird in Absprache mit den Ausbildungsbetrieben der Region grundsätzlich genutzt.

 Wie ist der Berufsschulunterricht organisiert?

Der Teilzeitunterricht findet im ersten und zweiten Ausbildungsjahr einmal wöchentlich mit jeweils neun Unterrichtsstunden statt. Im dritten Ausbildungsjahr findet der Unterricht an zwei Tagen in der Woche mit insgesamt 15 Unterrichtsstunden statt.

Der typische Berufsschultag beinhaltet innerhalb der Ausbildung zum einen allgemeinbildende Fächer wie Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und Politik. Zum anderen werden die vorwiegend berufsbezogenen Inhalte in Lernfeldern unterrichtet. Diese orientieren sich vorwiegend an den klassischen Aufgabenbereichen eines Bankbetriebes wie beispielsweise Kontoeröffnung und -führung, Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage, Kreditgeschäft, Rechnungswesen und Controlling sowie allgemeine Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.

Nach mehr als 20 Jahren ist die Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau modernisiert worden und zum 01. August 2020 bundesweit in Kraft getreten.

Mit der Ausbildungsordnung ist auch der für den Berufsschulunterricht zugrundeliegende Rahmenlehrplan erneuert worden und wird seit dem 01. August 2020 an den Handelslehranstalten Lohne umgesetzt. (Neuordnung)

Da in der neugeordneten Berufsausbildung die Digitalisierung einen zentralen Ausbildungsschwerpunkt darstellt, wird mit dem am 01. August 2020 gestarteten Ausbildungsjahrgang im Unterricht erstmals mit digitalen mobilen Endgeräten gearbeitet. (Aktuelles)

Außerdem bieten die Handelslehranstalten in Zusammenarbeit mit den ausbildenden Banken eine Zusatzqualifikation im Bereich „Ausgewählte Probleme des Steuerrechts“ an, die mit einer Prüfung abschließt und bei erfolgreicher Teilnahme zertifiziert wird. Diese Form der Zusatzqualifikation ist in Niedersachsen einmalig und ihre Inhalte werden bei diversen Studiengängen anerkannt.

Welche Prüfungen müssen Sie absolvieren?

Mit der Neuordnung des Ausbildungsberufes wurde die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. (Neuordnung)

Diese umfasst zwei Teile. Teil 1 ist eine schriftliche Prüfung und bezieht sich auf die Lernfelder 2 bis 5. Er wird etwa zur Hälfte der Ausbildung absolviert. Am Ende der Ausbildung ist der zweite Teil der Abschlussprüfung abzulegen. Der schriftliche Teil beinhaltet die Lernfelder 1 sowie 6 bis 13. Die praktische (mündliche) Prüfung besteht aus einem Kundengespräch zu den Bankprodukten.

Welche Aufnahmevoraussetzungen bestehen?

Für den Berufsschulbesuch ist der abgeschlossene Ausbildungsvertrag grundsätzlich Voraussetzung. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich eine Berufsschulklasse von Bankkaufleuten in erster Linie aus Absolventen der Gymnasien zusammensetzen, aber auch Schüler mit guten Abschlüssen von Fachoberschulen oder auch der Höheren Handelsschule haben beste Chancen, die Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen.

Wie kann man sich anmelden?

Die Anmeldung für den Ausbildungsberuf der Bankkaufleute an den Handelslehranstalten Lohne erfolgt im Online-Verfahren durch die Betriebe.

Link zur Online-Anmeldung

Offene Ausbildungsplätze

 Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Sollten Sie noch Fragen - auch als Ausbilderin bzw. Ausbilder - zum Bildungsgang Bankkaufleute haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin
OStRin Karin Wernke 
Bildungsgangleiterin
Telefon: 04442 9231-0
k.wernke@remove-this.hla-lohne.de