Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)
Was ist das Ziel der Berufsausbildung?
Neben dem erfolgreichen Absolvieren der Prüfungen ist es den Handelslehranstalten sehr wichtig, den Berufsschülern wirtschaftliche, soziale und personale Kompetenzen zu vermitteln. Somit befähigen wir - in Zusammenarbeit mit den Betrieben - die ausgebildeten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten für einen späteren Einsatz in Bereichen auch außerhalb der eigentlichen Anwaltskanzlei (z. B. Mahnabteilung einer Firma).
An welchen Standorten findet die Ausbildung statt?
Entsprechend den Vorgaben für eine duale Berufsausbildung findet diese im Ausbildungsunternehmen sowie im Teilzeitunterricht in der Berufsschule statt.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Grundsätzlich ist die Ausbildungsdauer auf drei Jahre ausgelegt. Bei guten Leistungen kann die Ausbildung unter Umständen um ein halbes Jahr verkürzt werden.
Wie ist der Berufsschulunterricht organisiert?
Der Teilzeitunterricht findet in allen drei Ausbildungsjahren an einem Tag mit 8 bzw. 9 Unterrichtsstunden und zusätzlich vierzehntägig mit 4 Unterrichtsstunden statt.
Der typische Berufsschultag beinhaltet innerhalb der Ausbildung zum einen allgemeinbildende Fächer wie Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und Politik. Zum anderen werden die vorwiegend berufsbezogenen Inhalte in Lernfeldern unterrichtet. Diese orientieren sich vorwiegend an den klassischen Aufgabenbereichen einer Rechtsanwaltskanzlei wie beispielsweise das Mahnverfahren, das Klageverfahren und das Vollstreckungswesen. Hinzu kommen die notariellen Bereiche, wie z. B. die Vorbereitung und Abwicklung der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages.
Welche Prüfungen müssen Sie absolvieren?
Es gibt eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung, die vor der Rechtsanwalts- und Notarkammer abgelegt werden. Die Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil gegliedert. Der schriftliche Teil setzt sich dann aus vier Prüfungsbereichen zusammen (Geschäfts- und Leistungsprozesse, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten, Wirtschafts- und Sozialkunde). Der Prüfungsbereich Mandantenbetreuung wird durch ein mündliches Fachgespräch geprüft.
Welche Aufnahmevoraussetzungen bestehen?
Neben einem Ausbildungsvertrag, der mit einem Ausbildungsbetrieb geschlossen wird, bestehen grundsätzlich keine Voraussetzungen wie etwa bestimmte Schulabschlüsse. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass sich eine Berufsschulklasse von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte vor allem aus Absolventen der Berufsfachschule Wirtschaft (Höhere Handelsschule), der Fachoberschule sowie des Gymnasiums zusammensetzt.
Wie kann man sich anmelden?
Die Anmeldung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) erfolgt an den Handelslehranstalten Lohne im Online-Verfahren durch die Betriebe. Link zur Online-Anmeldung
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Sollten Sie noch Fragen - auch als Ausbilderin bzw. Ausbilder - zum Bildungsgang Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://renoimnorden.de
Ihre Ansprechpartnerin
OStRin Dörte Hilker
Bildungsgangleiterin
Telefon 04442 9231-0
d.hilker(at)hla-lohne.de