Religionslehrer Christian Niehoff erhält die kirchliche Lehrerlaubnis „Missio canonica“

17.10.2017
Weihbischof Wilfried Theising überreicht die Missio canonica an v. l. Josephine Stuckenborg (Grundschule Overbergschule Vechta), Michael Sittmann (Gymnasium Lohne), Carina Riesenbeck (Grundschule Huntetal Goldenstedt), Christian Niehoff (Handelslehranstalten Lohne).
Gruppenbild mit den neuen Lehrkräften und Weihbischof Wilfried Theising (hinten, 2 .v. r.), Prof. Franz Bölsker und Matthias Soika von der Schulabteilung des Offizialates (vorne links).

Ende September wurde unserem Kollegen Christian Niehoff - gemeinsam mit anderen Religionslehrerinnen und -lehrern aus dem Offizialatsbezirk Vechta - von Weihbischof Theising in der katholischen Akademie Stapelfeld die „Missio canonica“ verliehen. Damit sind sie berechtigt, an Schulen katholischen Religionsunterricht zu erteilen.

Bedingung für die Erteilung des Religionsunterrichts ist neben der staatlichen Lehrbefähigung (Fakultas) auch eine Bevollmächtigung durch die betreffende Kirche bzw. Religionsgemeinschaft, da der Religionsunterricht nach Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes eine Angelegenheit in gemeinsamer Zuständigkeit von Staat und Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften ist.

Die Bevollmächtigung durch die Religionsgemeinschaft erfolgt in der katholischen Kirche in Gestalt einer Beauftragung oder „rechtlichen Sendung" (lat. = Missio canonica) der Betreffenden durch den Diözesanbischof oder dessen Stellvertreter.