Erster Schultag für unsere Vollzeitschüler

30.08.2021

Wir freuen uns darauf, am Donnerstag, 2. September 2021 um 08:00 Uhr mit allen Schülerinnen und Schülern das Schuljahr zu beginnen und hoffen auf einen guten Start.

In der Berufsfachschule für Realschulabsolventen (Höhere Handelsschule bzw. HH), im Jahrgang 11 des Beruflichen Gymnasiums, in der Fachoberschule Klasse 11 und 12 findet entsprechend des digitalen Vertretungsplanes WebUntis die Einschulung bei der Klassenlehrkraft in den ersten beiden Unterrichtstunden statt.

In der Berufsfachschule für Hauptschulabsolventen (Klassen der H1) sowie in der Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule findet die Einschulung jeweils an kompletten Unterrichtstagen statt.

In allen oben genannten Jahrgängen bzw. Schulformen testen sich die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag in der Schule. In diesem Zusammenhang organisieren die Klassenlehrkräfte sowohl die Erfassung von Genesenen und Geimpften, die sich an den zukünftigen Schultagen nicht mehr testen müssen, als auch die Nachweisregelung für getestete Schülerinnen und Schüler.

Im Jahrgang 12 und 13 des Beruflichen Gymnasiums testen sich die Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der Genesenen und Geimpften grundsätzlich zu Hause und teilen dies in gewohnter Weise ihren Lehrkräften mit. Sollten vereinzelt Schülerinnen und Schüler keinen Test mehr haben, können sie sich zu Beginn des Unterrichts in der Schule testen. Die dafür notwendigen Tests erhalten sie von Herrn Scherwitzki (Raum B100).

Darüber hinaus müssen alle Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen 10 Tagen aus dem Ausland eingereist sind, entweder ihren bei der Einreise vorzulegenden Test mit in die Schule bringen oder am Mittwoch, 1. September 2021 in einem Testzentrum einen Schnelltest durchführen und dieses Testergebnis vorzeigen. Die neu eingeschulten Schülerinnen und Schüler werden über dieses Vorgehen über das Sekretariat per Mail informiert. Die Jahrgänge 12 und 13 des Beruflichen Gymnasiums sowie der H2 und der FOS12 werden über die Tutorinnen und Tutoren bzw. Klassenlehrkräfte informiert.

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt im gesamten Schulgebäude die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (sog. OP- oder FFP2-Maske). Es sind außerdem Schreibutensilien mitzubringen und ggf. bei neu aufgenommenen Schülerinnen und Schülern noch beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse der Klassenlehrkraft auszuhändigen.