Berufsschüler sind für „Lernen zu Hause“ freizustellen
Die derzeitigen Umstände stellen Ausbildungsbetriebe und uns als Schule vor ständig neue Herausforderungen.
Seit dem 20.04.2020 findet Unterricht in Form von Präsenzunterricht (= in der Schule) und von Distanzlernen (= „Lernen zu Hause“ als digitaler Unterricht) statt. Für beide Formen sind die Berufsschüler aller Berufe gemäß § 15 BBiG an ihren regulären Berufsschultagen freizustellen.
Phase A sieht ab dem 27.04.2020 Präsenzunterricht für die Fachstufen II (= drittes Ausbildungsjahr) oder des zweiten Ausbildungsjahres bei Fachlageristen und Verkäufern in der Schule in vom Klassenlehrer eingeteilten Gruppen vor. Eine Gruppe der Klasse ist in der Schule, die andere im Homeoffice zum verbindlichen „Lernen zu Hause“.
Der Präsenzunterricht für die Fachstufen I (= zweites Ausbildungsjahr) wird in der 20. Kalenderwoche ab dem 11.05.20 aufgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Berufsschüler für Lernen zu Hause am Berufsschultag freizustellen. Ab dem 11.05. werden die Fachstufen I umschichtig unterrichtet, ein Teil der Klasse ist im Präsenzunterricht in der Schule, der andere Teil zum verbindlichen „Lernen zu Hause“. Beide Schülergruppen sind jeweils für den Berufsschulunterricht, egal ob er präsent oder distanziert stattfindet, freizustellen.
Die Berufsschüler des ersten Ausbildungsjahres kehren ab dem 01.06.20 zum Präsenzunterricht in die Schule zurück. Seit dem 20.04.2020 sind sie verbindlich für ihre regulären 1,5 Tage für den „Lernen von zu Hause“-Unterricht freizustellen. Dies sind die regulären Berufsschultage, damit die Lehrer an diesen Tagen die Möglichkeit haben, mit den Schülern digital „zusammenzukommen“, Ergebnisse und bearbeitete Aufgaben, die auch zur Bewertung herangezogen werden sollen, zu reflektieren, Videokonferenzen durchzuführen und Feedback zu geben.
Die Berufsschüler werden von uns vollumfänglich mit Aufgaben im zeitlichen Rahmen des kompletten Unterrichtstages versorgt, auch in den Fächern Deutsch, Englisch und Politik (wegen evtl. „Nachholens“ des erweiterten/regulären Sek I-Abschlusses).