Neuordnung der Berufsausbildung „Bankkaufmann/Bankkauffrau“

08.06.2020

Nach mehr als 20 Jahren ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau (Ausbildungsordnung) modernisiert worden und tritt zum 1. August 2020 bundesweit in Kraft.

Nele Krüger und Lidia Miller, Auszubildende der Volksbank Dammer Berge eG
Phillipp Hustermeier und Stefan Schulte, Auszubildende der LZO
Glenn Neemann, Felix Heuer und Linda Remmers, Auszubildende der Volksbank Visbek eG

Um den veränderten Anforderungen der zunehmend digitalen Arbeitswelt von heute gerecht zu werden, sollen neue berufliche Kompetenzen in die Ausbildung aufgenommen werden und veraltete Inhalte in Zukunft entfallen. Mit der Neuordnung stellt der aktualisierte Beruf die Ausrichtung an der Kundenbeziehung und Kundenberatung konsequent in den Mittelpunkt, auch unter verstärkter Nutzung digitaler Medien.

Was ist neu? Was ist anders?

  • Es bleibt bei einer dreijährigen Ausbildungsdauer, die Lerninhalte sind auf diese Ausbildungsdauer ausgelegt. Eine Verkürzung ist grundsätzlich weiterhin möglich.
  • Der mit der Neuordnung einhergehende Rahmenlehrplan wird ab dem 1. August 2020 an den Handelslehranstalten Lohne umgesetzt.
  • Betroffen sind alle neuen Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2020.
  • Die Anzahl der schulischen Lernfelder erhöht sich von 12 auf 13. Diese greifen nicht nur die klassischen bankfachlichen Inhalte auf, sondern integrieren auch neue berufliche Kompetenzen in die Ausbildung. Neue Inhalte sind beispielsweise: Mobile Payment, Internetbezahlverfahren sowie Versicherungsprodukte zur Absicherung. Dafür entfallen u. a. das Banken-Kontokorrentkonto, die Options- und Wandelanleihe sowie die Rücklagen- und Ausschüttungspolitik. Dokumentäre Zahlungen sowie das Marketing werden nur noch in Grundzügen eine Rolle spielen.
  • Neu eingeführt wird die gestreckte Abschlussprüfung – damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit – auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden. Teil 1 findet bereits zur Mitte der Ausbildung statt, Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft.

Weitere Informationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau finden Sie unter folgendem Link der IHK Oldenburg: www.ihk-oldenburg.de/geschaeftsfelder/ausbildungweiterbildung/ausbildung/berufe-von-a-z/bankkaufleute-3408590

Wir freuen uns auf die zukünftigen Herausforderungen.