Zusatzqualifikation für Bankkaufleute

Grundriss und Anwendung des Einkommensteuerrechts und Auswirkungen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts für den privaten Bankkunden

Grundkenntnisse des Steuerrechts sind für Banken ein immer wichtigerer Baustein im Profil ihrer Beschäftigten. Begriffe wie Sonderausgaben, Werbungskosten, Altersvorsorgeaufwendungen, Riester-Rente, Rürup-Rente und  Spekulationsgeschäfte sind das tägliche Brot für jeden Mitarbeiter, aber ohne grundlegende Kenntnisse des Steuerrechts nicht zu verstehen.

Die Ausbildungsordnung der Bankkauffrau bzw. des Bankkaufmannes vermittelt jedoch nur einen geringen Teil der erforderlichen Qualifikationen in diesem Bereich. Um diese „Lücke“ zu schließen, bieten die Handelslehranstalten Lohne in Kooperation mit den dualen Partnern der Berufsausbildung eine Zusatzqualifikation für Auszubildende der Fachstufe I an.

Die Zusatzqualifikation wird gemeinsam mit Praktikern der verschiedenen Banken  durchgeführt und schließt am Ende mit einer schriftlichen Prüfung und Zertifizierung ab. Die Grundlagen der Einkommensteuer (Nr. 1) werden in 40 Stunden am Berufsschultag von einem Fachlehrer der Handelslehranstalten unterrichtet. Die übrigen Inhalte (Nr. 2 – 4) vermitteln Dozenten der LzO und der Volksbanken in 26 Stunden. Für diese Stunden werden die Schüler von den Ausbildungsbetrieben von der Arbeit  freigestellt.

Ein Nachweis dieser Zusatzqualifikation wurde in der Vergangenheit schon mehrfach von Hochschulen als „Schein“ im Rahmen eines Studiums anerkannt.

Informationen zum Download

Für Beratung und Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

OStRin Karin Wernke 
Bildungsgangleiterin Banken
Telefon: 04442 9231-0

k.wernke(at)hla-lohne.de

StDin Sandra Sieve
Koordinatorin Berufsschule
Telefon 04442 9231-0

s.sieve(at)hla-lohne.de

Kontakt                               
Handelslehranstalten Lohne
Ostendorfstr. 1
49393 Lohne
Telefon 04442/92310
E-Mail: verwaltung(at)hla-lohne.de